Themen und Positionen von AGRIterra
"AGRIterra – Kulturland Schweiz" setzt sich für den Schutz wertvoller Fruchtfolgeflächen und eine nachhaltige Raumplanung ein. In der Stellungnahme zum Nutzungsplan Eclépens fordert Agriterra eine schonende Entwicklung des Standorts, mehr Arbeitsplatzdichte statt flächenintensiver Logistik sowie die vollständige Kompensation aller betroffenen Flächen. Nur so bleibt produktives Kulturland auch künftigen Generationen erhalten.
Mit dem neuen Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit (in Kraft seit 24. September 2017) wurde der Kulturlandschutz explizit in die Bundesverfassung geschrieben. Dadurch erhält der Kulturlandschutz ein höheres Gewicht. Auch der Verfassungsartikel 75 zur Raumplanung, der zu einer haushälterischen Nutzung des Bodens verpflichtet. Der Artikel 102 BV zur Landesversorgung ist die Basis für den Schutz der Fruchtfolgeflächen und den dazugehörigen Sachplan. Der Landwirtschaftsartikel 104 BV beauftragt die Landwirtschaft, die Kulturlandschaft und die natürlichen Lebensgrundlagen zu pflegen und zu erhalten.
Die öffentliche und politische Debatte belegt, wie wichtig der Schutz der fruchtbarsten Landwirtschaftsflächen, die sogenannten Fruchtfolgeflächen (FFF) ist. Zur Umsetzung des Verfassungsauftrags gemäss Art. 102 BV, in Krisenzeiten die Schweiz mit Lebensmitteln versorgen zu können, sind die Kantone verpflichtet, die FFF zu erhalten. Im Sachplan FFF ist festgelegt, wie viele Flächen jeder Kanton schützen muss.
Ziel muss sein, möglichst viele der über Jahrtausende gewachsenen FFF zu erhalten. Werden sie überbaut oder anderweitig zerstört, sind sie für immer verloren. Es ist keine vernünftige Lösung, die FFF auf minderwertigen Böden durch aufwändige technische Massnahmen kompensieren zu wollen. Die Qualität der Böden wird niemals dieselbe sein.
AGRIterra setzt sich in diesem Sinne für kulturlandsparende Projekte ein. Neben der platzsparenden Planung stehen hier insbesondere die Überdachung von Autobahnen und der unterirdische Gütertransport im Vordergrund. Die volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Vorteile wären mannigfaltig und übertreffen die monetären Kosten der Überdachung bei weitem. Drängende Probleme bzgl. Emissionen (Lärm, Licht), Natur (Zerschneidung von Lebensräumen, Wildtierkorridore), Kulturlandverlust (inkl. Erhalt der FFF), Landschaft, etc. würden gelindert. Insbesondere das Mittelland, wo regelmässig grosse Ausbauten und Erneuerungen realisiert werden, ist stark betroffen.
AGRIterra setzt sich für die Vermeidung von Nutzungseinschränkungen durch Ausgleichsmassnahmen für Natur und Umwelt, Naherholungsgebiete etc. auf Kulturland und für faire Entschädigungen bei Enteignungen ein. Die oben erwähnten Massnahmen sind auf Orte zu konzentrieren, die bereits solche Nutzungseinschränkungen haben z.B. Naherholungsgebiete in Gewässerräumen usw.
Die öffentliche Hand hat allgemein bezüglich Kulturlandschutz mit gutem Beispiel voranzugehen. In diesem Sinne sollen Infrastrukturen so weit wie möglich gebündelt werden. So kann die Gesamtbelastung reduziert werden. Vorbildlich ist dafür z.B. das Projekt des Grimsel Tunnels, welches Bahn- und Strominfrastruktur bündelt und die oberirdische Belastung des Kulturlandes erheblich reduziert. Doch auch die Bündelung von Glasfaserleitungen, Energieleitungen, Wasserleitungen, Velowegen usw. mit Strasse und Schiene bietet noch ein grosses Potenzial.
Der Veloverkehr ist schwerpunktmässig innerhalb des Siedlungsgebiets zu fördert, da dort das grösste Potenzial an optimalen Strecken besteht. In der Siedlung ist der Kulturlandverlust gering, während breite, wenig genutzte Radwege ausserhalb der Bauzone parallel oft mit Kulturlandverlust und Nutzungskonflikten mit der Landwirtschaft verbunden sind.
Dem Wert des Kulturlandes ist unbedingt Rechnung zu tragen. In der Vergangenheit war das Kulturland leider oft ein Selbstbedienungsladen der öffentlichen Hand, da Kulturland zu Spottpreisen enteignet wurde. Mit den Neuerungen im Enteignungsgesetz (EntG) mit dem neuen Art. 19 Abs. 1 lit. abis sind die Entschädigung des Kulturlandes neu mit 3-fachem Höchstpreis gemäss bäuerlichem Bodenrecht (BGBB) abzugelten. Das ist auch so in der Praxis umzusetzen.
Bei Nutzungseinschränkungen auf dem Kulturland wie bspw. durch Ausgleichsmassnahmen für Natur und Umwelt sind auch die gesamtbetrieblichen Wertverluste voll zu entschädigen. Für eine faire Entschädigung reicht die Abgeltung über die Direktzahlungen noch bei weitem nicht.